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Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter
Auch in diesem Jahr wird die Generalversammlung wiederum schriftlich durchgeführt. Der Geschäftsbericht 2024 wurde Ihnen per Post zugestellt.
Die Möglichkeit bis zum 10. Juni 2025 Anträge einzureichen wurde nicht genutzt.
Die Anträge 6 und 7 entfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmkarte bis zum 26. Juni 2025 bei der EMU eintreffen muss.
Zeitnah werden Silvia Knecht und Karin Meier von der internen Revisionsstelle die Auszählung der eingegangenen Stimmkarten vornehmen. Wir bedanken uns für Ihre schriftliche Stimmbeteiligung und für Ihr Vertrauen.
Freundliche Grüsse aus Hottwil
Ihr EMU-Team
Sehr geehrte Photovoltaik-Strom-Produzierende
Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Juni 2024 das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» deutlich angenommen. Mit der Annahme des Stromgesetzes wurde eine schweizweite Harmonisierung der Vergütung für die Rücklieferung aus Photovoltaik-Produktion gewünscht. Da die Gesetzesänderungen sehr umfangreich sind, werden die Änderungen vom Bund gestaffelt in zwei Massnahmenpaketen umgesetzt.
Am 20. November 2024 hat der Bundesrat definitiv beschlossen, die Vergütungspraxis nach Referenzmarktpreis für die PV-Rücklieferung erst im zweiten Massnahmenpaket ab dem Jahr 2026 einzuführen. Das bedeutet, dass für das Jahr 2025 die bisherige Vergütungspraxis gültig bleibt.
Auf Grund dieses Bundesratsbeschlusses hat die Verwaltung in der Dezembersitzung die Rückliefervergütung aus PV-Produktion wie folgt festgelegt:
- Sommerproduktion 2025 (1.4. - 30.9.) 8.5 Rp/kWh
- Winterproduktion 2025 (1.1. - 31.3. und 1.10. - 31.12.) 17.5 Rp/kWh
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Ihr Team der Elektra Mettauertal und Umgebung