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Liebe Kundinnen und Kunden
Gerne informieren wir Sie über die Strompreisentwicklung für das Jahr 2026. Die gute Nachricht vorweg: Der Strompreis wird erneut sinken, im Durchschnitt um rund 10 %. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh (Verbrauchsprofil H4 ElCom) ergibt sich eine Entlastung von rund CHF 129 pro Jahr bzw. CHF 10.75 pro Monat. Die genaue Auswirkung hängt vom Tarif und dem Verbrauchsverhalten ab.
Energiekosten
Dank tendenziell sinkender Preise am Energiemarkt konnten wir die Energie für das Jahr 2026 rund 16.9 % günstiger beschaffen.
Netzkosten
Die Netzkosten (ohne Messkosten) für das Jahr 2026 sinken gegenüber dem Vorjahr um rund 10.7 %. Ursächlich hierfür sind geringere kalkulatorische Kosten für unsere Verteilnetzanlagen sowie tiefere Kosten der vorgelagerten Netze.
Aufgrund des massiven Photovoltaikzubaus sinkt die im Netz an unsere Endverbraucher abgegebene Energie um rund 4 %. Dies wirkt sich kostensteigernd aus. Auch die zunehmenden Kosten in den Bereichen der Digitalisierung und der regulatorischen Anpassungen kompensieren teilweise die Kostensenkung. Unsere eigenen Kosten konnten wir ausgeglichen halten.
Ab 2026 wird eine neue Abgabe "solidarisierte Kosten" (zur Finanzierung von Netzverstärkungen sowie Überbrückungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie) in der Höhe von 0.05 Rp./kWh eingeführt. Trotz dieser neuen Abgabe sinken die gesetzlichen Abgaben (Systemdienstleistungen SDL, Stromreserve, solidarisierte Kosten) insgesamt um 0.05 Rp./kWh.
Messkosten
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Stromgesetzes muss ab 01.01.2026 ein separater Messtarif ausgewiesen werden. Diese Kosten wurden bis anhin in den Netzkosten eingepreist. Ab Tarifjahr 2026 werden die Messkosten aus den Netzkosten herausgerechnet und mit einem separaten Tarif abgerechnet. Die Messkosten werden so verursachergerecht in Rechnung gestellt.
Abgaben Gemeinde und Bund
Die Abgaben an das Gemeinwesen und der Netzzuschlag des Bundes bleiben unverändert.
Rücklieferung
Mit der Annahme des «Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wird eine einheitliche Vergütung der Rücklieferung aus der PV-Produktion umgesetzt. Die Vergütungshöhe richtet sich neu nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Referenzmarktpreis wird jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende vom Bundesamt für Energie (BFE) publiziert.
Freundliche Grüsse
Ihr EMU-Team
2026 ausführliche Mitteilung zu Tarifänderungen