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Sehr geehrte Photovoltaik-Strom-Produzierende

Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Juni 2024 das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» deutlich angenommen. Mit der Annahme des Stromgesetzes wurde eine schweizweite Harmonisierung der Vergütung für die Rücklieferung aus Photovoltaik-Produktion gewünscht. Da die Gesetzesänderungen sehr umfangreich sind, werden die Änderungen vom Bund gestaffelt in zwei Massnahmenpaketen umgesetzt.

Am 20. November 2024 hat der Bundesrat definitiv beschlossen, die Vergütungspraxis nach Referenzmarktpreis für die PV-Rücklieferung erst im zweiten Massnahmenpaket ab dem Jahr 2026 einzuführen. Das bedeutet, dass für das Jahr 2025 die bisherige Vergütungspraxis gültig bleibt.

Auf Grund dieses Bundesratsbeschlusses hat die Verwaltung in der Dezembersitzung die Rückliefervergütung aus PV-Produktion wie folgt festgelegt:

  • Sommerproduktion 2025 (1.4. - 30.9.)                                            8.5 Rp/kWh            
  • Winterproduktion 2025 (1.1. - 31.3. und 1.10. - 31.12.)                 17.5 Rp/kWh                       

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. 

Freundliche Grüsse

Ihr Team der Elektra Mettauertal und Umgebung