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2026 Widerruf bestehende Flexibilität

Bestehende Flexibilitäten (Art. 19d Abs. 1 StromVV), welche die EMU durch das Steuer- und Regelsystem vor dem 01. Januar 2026 bereits genutzt hat, können durch die EMU weiter genutzt werden. 

Der Flexibilitätsinhaber hat die Möglichkeit, mit diesem Formular die Flexibilitätsnutzung zu untersagen (Art. 19d Abs. 3 StromVV).  

Bitte ausfüllen, ausdrucken und per Post an die EMU senden.

Informationen

Datum
1. Januar 2026

Dokumente

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2026 Widerruf bestehende Flexibilität (PDF, 1.08 MB) Download 0 2026 Widerruf bestehende Flexibilität